Ambulante Betreuung (§ 45b SGB)

 

Ort und Art der Betreuung (Einzelbetreuung und/oder Gruppenbetreuung)

Es handelt sich um eine Einzel- und Gruppenbetreuung in der häuslichen Umgebung des Klienten,
in der Sozialstation des ambulanten Pflegedienstes im Otto-Heinrich-Bogen 18 oder durch die ansässige Beschäftigungstherapie in der Gruppenbeschäftigung in den Therapieräumen in der Paul-Ziegler-Straße 3a.

  • Umgang mit Aggressionen
  • Umgang mit wirklichkeitsfremden Überzeugungen un Sinnestäuschungen
  • Umgang mit wiederholten Fragen und Handlungen
  • Umgang mit Gefühls- und Stimmungslagen
  • Umgang mit Weglauftendenzen
  • Aktivierung verbliebener Fähigkeiten
  • Schaffung von Sicherheit und Vermeidung von Unfällen und Gefahren
  • Beschäftigungsideen
  • Leitlinien der Gesprächsführung
  • Soziale Kontakte vermitteln (z.B. zu Angehörigen und Nachbarn)
  • Umgang mit einem gestörten Tag- und Nachtrhythmus
  • Hilfen zur personellen, räumlichen und zeitlichen Orientierung
  • Kooperationen mit den Angehörigen

 

Leistungsumfang/- erbringung

  • Malen und basteln
  • Kochen und backen
  • Brett- und Kartenspiele
  • Spaziergänge und Ausflüge
  • Lesen und vorlesen
  • Gespräche über Alltägliches und ihre Sorgen
  • Begleitung bei Einkäufen
  • Erhaltung der Alltagskompetenzen
  • Gedächtnistraining

 

Die Leistungen werden an jedem Wochentag angeboten, überwiegend an den Nachmittagen und bei Bedarf auch an Wochenenden, für Ausflüge etc.

Die Leistungen werden in Gruppen- oder Einzelbeschäftigung stattfinden. Dei Einzelbeschäftigung ist individuell auf jeden Betreffenden abgestimmt. Die Fachkräfte werden Leistungsbezogen, nach individuellen Bedürfnissen des Klienten, eingesetzt.

Die Leistungen werden von einer Fachkraft koordiniert, überwacht und absolviert. Ebenso werden von der Ergotherapeutin, der Fachkraft für Gesundheitspädagogik, der Diplom-Sozialpädagogin und angelernten Pflegefachkräften und Pflegeassistenten Leistungen übernommen.

 

 

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