Behandlungspflege, Grundpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung pauschal je Stunde 25,29 EUR zzgl. 10% Zeitzuschlag 2,53 EUR für Arbeit an Sonntagen und Wochenfeiertagen höchstens bis zu 2 Stunden täglich abrechenbar¹ (inkl. Wege- und Besuchsgebühren) b) zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung (§ 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V) Behandlungspflege pauschal je Einsatz 10,13 EUR höchstens bis zu 3-mal täglich abrechenbar (inkl. Wege- und Besuchsgebühren). Dieses Leistungsentgelt gilt auch bei gleichzeitiger Erbringung von leistungen auf der Grundlage des SGB XI. 2. Haushaltshilfe (§ 38 SGB V) pauschal je Einsatzstunde 19,26 EUR (inkl. Wege- und Besuchsgebühren) höchstens bis zu 8 Stunden täglich abrechenbar¹ 3. Häusliche Pflege (§ 24g SGB V) Haushaltshilfe (§ 24h SGB V, § 10 Abs. 2 KVLG 89) pauschal je Einsatzstunde 19,26 EUR (inkl. Wege- und Besuchsgebühren) Die Haushaltshilfe ist höchstens bis zu 8 Stunden täglich abrechenbar. ¹ Die Häusliche Pflege ist höchstens 1-mal täglich abrechenbar. Häusliche Pflege und Haushaltshilfe können nicht nebeneinander abgerechnet werden. 4. Anleitung zur Behandlungspflege (zweifacher Satz von 1b) Beratung und Kontrolle der Patienten, Angehöriger oder Anderer Personen in der Häuslichkeit bei Unfähigkeit zur Durchführung der Maßnahmen und vorhandenem Lernpotential. Bis zu 10 Mal verordnungsfähig. 20,26 EUR 5. Wachen Preise sind ggf. mit den örtlichen Krankenkassen zu vereinbaren. 6. Laufzeit/Kündigung Diese Vergütungsvereinbarung gilt vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015.