Die häusliche Pflege umfasst die erforderliche Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Sie erfolgt auf Grundlage einer mit dem Kunden abgestimmten Pflegeplanung durch qualifizierte Mitarbeiter/innen. Die Wünsche und Zufriedenheit unserer Kunden stehen für uns selbstverständlich immer an erster Stelle. Die Höhe der Sach- und Kombinationsleistungen aus der Pflegeversicherung richtet sich nach der Pflegestufe des Betroffenen. Diese wird nach einem vom medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) erstellten Gutachten festgelegt. Die Abrechnung richtet sich nach einem landesweit mit den Pflegekassen vereinbarten Leistungskomplexsystem.
Wir bieten:
für Weiteres stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
in Verbindung mit der Vergütungsvereinbarung gem. § 89 SGB XI für ambulante Leistungen nach §§ 36 und 38 SGB XI Laufzeit: 01.01. - 31.12.2015
4,23 € je Einsatz max. 2x tgl. abrechenbar. Die Einsatzpauschale in Servicehäusern, Einrichtungen des "Betreutes Wohnen", Altenwohnanlagen und ähnlichen Einrichtungen beträgt 1,79 € je Einsatz und ist 1 x täglich abrechenbar. Das gilt auch für Leistungsanbieter von außen, die Leistungen aufgrund der Wahlfreiheit der Pflegebedürftigen in den Anlagen erbringen.Pflegedienste, die in Servicehäusern, Einrichtungen des "Betreutes Wohnen", Altenwohnanlagen und ähnlichen Einrichtungen nur einen einzigen Kunden pflegen, können die Einsatzpauschale in Höhe von 4,23 € je Einsatz (max. 2 x tgl.) abrechnen.
Kleine Morgen-/Abendtoilette - Grundpflege
Große Morgen-/Abendtoilette - Grundpflege
Lagern/Betten - Grundpflege
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme - Grundpflege
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme einer Zwischenmahlzeit - Grundpflege
Sonderkost bei implantierter Magensonde (PEG) - Grundpflege
Darm- und Blasenentleerung - Grundpflege
Neben den Leistungskomplexen 1-4 (Morgen- und Abendtoilette) kann der Leistungskomplex 8 nur abgerechnet werden, wenn die Teilleistungen An- und Auskleiden und Teilwaschen bzw. Waschen, Duschen, Baden, mehr als einmal erbracht werden.
Darm- und Blasenentleerung (Kleine Hilfe) - Grundpflege
Der Leistungskomplex 8a kann auch abgerechnet werden, wenn er während der Leistungskomplexe 1-4 (Morgen- und Abendtoilette) erbracht wird.
Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung - Grundpflege
Begleitung bei Aktivitäten - Grundpflege
Dabei sind solche Verrichtungen außerhalb der Wohnung zu unterstützen, die für die Aufrechterhaltung der Lebensführung zuhause unumgänglich sind und das persönliche Erscheinen des Pflegebedürftigen erfordern (z.B Organisieren und Planen des Zahnarztbesuches).
Häusliche Betreuung
Für die Inanspruchnahme dieses Leistungskomplexes werden die einzelnen Leistungsinhalte im Vorraus verabredet.
Reinigung der Wohnung - Hauswirtschaftliche Versorgung
Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung - Hauswirtschaftliche Versorgung
Wechseln der Bettwäsche - Hauswirtschaftliche Versorgung
Der Leistungskomplex 13a ist während desselben Einsatzes nicht neben dem Leistungskomplex 13 abrechenbar.
Einkaufen - Hauswirtschaftliche Versorgung
Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen(Nicht Essen auf Rädern) - Hauswirtschaftliche Versorgung
Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen - Hauswirtschaftliche Versorgung
Pflegeeinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Die Leistungserbringung erfolgt auf der Grundlage der Vereinbarung zum Leistungskomplex 17 der Beratungsbesuche gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI vom 05.06.2008.
Erstbesuch
Folgebesuch zur Aktualisierung der Pflege
Im Laufe einer dauernden pflegerischen Versorgung besteht die Notwendigkeit, die Inhalte aus dem Leistungskomplex 18 zu überprüfen und zu aktualisieren (Pflegevisite). Dabei ist der Versicherte bezüglich der von ihm gewählten Leistungen zu beraten und ggf. ein geänderter Pflegevertrag abzuschließen.
Der Besuch beinhaltet:
Der Folgebesuch kann einmal jährlich abgerechnet werden.